Das Bundesfinanzministerium will Erleichterungen bei der Signatur von elektronischen Rechnungen einführen. Im Rahmen ihrer Gespräche über Veränderungen im bundesdeutschen Einkommensteuerrecht wollen die Leiter der Finanzministerien auch über Vereinfachungen bei der Rechnungssignatur sprechen. In dem der Heise-Redaktion vorliegenden Papier heisst es:
„Das Erfordernis der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts bleiben als abstrakte Voraussetzungen für die umsatzsteuerliche Anerkennung von elektronischen Rechnungen bestehen; jedoch werden die sonstigen Vorgaben für elektronische Rechnungen aufgegeben. Somit sind keine technischen Verfahren mehr vorgegeben, die die Unternehmen verwenden müssen.“
Damit kommen wir hoffentlich einen ordentlichen Schritt voran beim Versuch der Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung. Immerhin wird die Zeit langsam knapp, die EU-Mehrwertsteuerdirektive sieht eine vollständige Gleichstellung von papierener und elektronischer Rechnung vor und muss von den Mitgliedsstaaten bis 2013 umgesetzt worden sein.
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