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Neues EU Signaturrecht ist am 1. 07.2016 vollständig in Kraft getreten

2. Juli 2016 By Gerald Kommentar verfassen

Die Verordnung Nr. 910/2014 des europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Juli 2014 ist am 1. 07.2016 vollständig in Kraft getreten. Sie war zuvor nur in Teilen gültig, stellt eine umfassende Erweiterung der Richtlinie 1999/93/EG dar und ersetzt die bisherigen nationalen Gesetze der EU-Mitgliedsländer. Die neue Verordnung, kurz eIDAS genannt, bildet die gemeinsame Grundlage für eine sichere elektronische Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, dies soll innerhalb der EU zu einer deutlichen Erhöhung der Effektivität bei öffentlichen und privaten Online-Dienstleistungen, dem elektronischen Geschäftsverkehr und dem elektronischen Handel führen.

Neuerungen gab es u. a. bei den elektronischen Signaturen, aber auch bei elektronischen Siegeln und Zeitstempeln, elektronischen Einschreiben und Webseiten-Zertifikaten. Viele (gerade hierzulande) komplizierte Regelungen wurden vereinfacht – und dem elektronischen Personalausweis wird endlich mehr Geltung verschafft. Deutsche Bürger(innen) sollen sich zukünftig mit der eID-Funktion des Personalausweises gegenüber Behörden anderer EU-Staaten einfach und sicher elektronisch identifizieren können.

Neu sind die elektronischen Siegel, sie sind technisch mit den elektronischen Signaturen vergleichbar, aber einer juristischen anstatt einer natürlichen Person zugeordnet. Sie sollen einer Institution als Herkunftsnachweis dienen. Zum Beispiel bei amtlichen Bescheiden, Urkunden oder Kontoauszügen, i.d.R. dort wo eine persönliche Unterschrift nicht notwendig ist, aber ein Nachweis der Authentizität gewünscht wird. Alles in allem ist das eine gute Sache für die weitere Ausbreitung elektronischer Dienste, Medien und Gerätschaften bei uns in Europa.

Kategorie: Recht, Signatur

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