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Definitionen der unterschiedlichen Arten der digitalen Signatur finden sich vor allem im Signaturgesetz (SigG) und in der Verordnung zum Signaturgesetz (SigV). Genauso werden darin Anforderungen an die elektronischen Unterschriften dargestellt sowie Zertifizierungsdienstanbieter (ZDA) definiert.
Eine Darstellung, bei welchen Rechtsgeschäften (§§ 125 ff) welche Art der elektronischen Signatur verwendet werden muss, befindet sich dagegen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Weitere Rahmenbedingungen werden in unterschiedlichen Gesetzestexten sowie Rechts- und Verwaltungsverordnungen beschrieben, so zum Beispiel im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), in dem die Paragraphen 3a zur elektronischen Kommunikation und 37 zum elektronischen Verwaltungsakt wichtig sind, sowie das 1. Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes und die Vorschriften der Europäischen Union.



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