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Statt des Begriffes „digitale Signatur“ ist ebenfalls oft von „elektronischer Signatur“ bzw. „elektronischer Unterschrift“ die Rede. Damit ist nicht gemeint, dass die eigenhändige Unterschrift in digitaler Form vorliegt, denn diese wäre jederzeit sehr leicht zu kopieren, wodurch eine Unterscheidung zwischen Original und Kopie nicht möglich wäre, was wiederum die Beweiskraft der Unterschrift schmälern würde. Mit der Entwicklung der digitalen Signatur wurde das Ziel verfolgt, eine der persönlichen Unterschrift äquivalente Signierungsmethode zu entwickeln, mit der eine Person auf elektronischem Wege Daten unterzeichnen kann. Voraussetzung dazu war, dass die elektronische Signierung wie eine handschriftliche untrennbar mit dem jeweiligen Dokument verbunden ist, von jedem eingesehen, aber nur vom Unterzeichner selbst geändert werden kann. Die digitale Signatur ist, kurz zusammengefasst, eine von Personen erstellte Willenserklärung in elektronischer Form. Aufgebaut ist die digitale Signatur auf dem Prinzip der Kryptographie. Wichtig dabei sind verschlüsselte Hashwerte (Prüfsummen), wodurch die Integrität der Daten ermittelt und eine eventuelle Veränderung der Daten aufgedeckt werden kann. Es funktioniert nach dem Prinzip, dass das Dokument durch ein nicht-umkehrbares Verfahren in Kurzform gespeichert (Hashwert), dieser Hashwert verschlüsselt und das Dokument zusammen mit dem verschlüsselten Hashwert verschickt wird.
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